Nichtschwimmer-Ausbildung 2021

Liebe Eltern, Kinder, neue Vereinsmitglieder,
unser Verein bietet in den Schwimmbädern Seestraße und Märkisches Viertel an vier Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten eine Nichtschwimmerausbildung an. Diese erfolgt über eine Jahresmitgliedschaft. Für Kinder beträgt der Beitrag im Jahr zurzeit 96 €, zzgl. Bearbeitungs- und Aufnahmegebühr.

Die Schwimmausbildung richtet sich an Kinder im Alter von 5 bis 8 Jahren. Für ältere Kinder sind unsere Gruppen nicht geeignet, da wir im Flachwasser arbeiten. Die Anmeldung erfolgt über unser Buchungssystem Yolawo. Die Ausbildungen finden dann immer einmal wöchentlich für ca. 5 Monate statt.

Bitte überlegt euch genau, an welchem Tag ihr mit eurem Kind die nächsten Monate zum Training erscheinen wollt und könnt. Ein Wechsel innerhalb der Gruppen ist nicht vorgesehen.

Ein Trainingseinheit wird ca. 45 bis 50 Minuten dauern. Wir holen dein Kind in der Vorhalle ab und gehen als Gruppe gemeinsam in die Umkleidekabine. Bitte übe im Vorfeld das alleinige An-, Um- und Ausziehen mit deinem Kind. Wir bieten zwar Hilfestellungen an, aber dein Kind sollte dies selbständig beherrschen. Auch sollen die Kinder wissen, welche Hose und Jacke, bzw. welcher Rock und welche Strümpfe ihm/ihr gehören.

Zum Schwimmen benötigt dein Kind eine/n Badeanzug/Badehose. Bitte keine Bikinis mit Rüschen und Bändchen und keine Hawaiihosen. Es ist nur reine Badebekleidung zugelassen. Bauwollshirts oder -hosen sind nicht akzeptabel. Gerne darf dein Kind eine Badekappe tragen, bei Kindern mit langen Haaren ist diese Pflicht. Schwimmhilfen werden komplett vom Verein gestellt.

Nach dem Training gehen wir mit den Kindern wieder gesammelt in die Umkleide und bringen sie nach dem Anziehen wieder in die Vorhalle, bzw. vor die Halle.

Bitte sei unbedingt pünktlich. Wir haben nicht die Möglichkeit auf Nachzügler zu warten, dafür sind die Wasserzeiten zu knapp bemessen.

Wir zwingen keine Kinder zum Schwimmen. Bitte tue das auch nicht! Wenn dein Kind partout nicht schwimmen mag, so ist es vielleicht einfach zu jung oder hat schlechte Erfahrungen gemacht. Gerne bringen wir deinem Kind das Schwimmen bei, dies geht am Besten und Schnellsten, wenn es mit Spaß und Freude dabei ist.

Bei unseren Ausbildern handelt es sich um lizensierte Schwimmtrainer. Keiner von uns hat eine Extraausbildung für Kinder mit speziellen Bedürfnissen. Bitte suche dir in diesem Fall einen Verein, der darauf spezialisiert ist. Leider können wir keine Einzelbetreuung leisten, da unsere Trainer ehrenamtlich arbeiten.

Die ersten beiden Trainingsstunden sind nicht nur für euch Probestunden, sondern auch für uns.

Hier nun unsere Trainingszeiten mit den entsprechenden Links zur Anmeldung, welche ab dem 08.08. für Sie zur Anmeldung freigeschaltet sind. Sollten aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl (Auflage unter Hygienerichtlinien) auf die Warteliste rutschen, so rücken Sie nach, wenn jemand seinen Platz nicht wahrnimmt oder nach den Probestunden rausfällt.

Trainingszeiten
Montag 17 – 18 Uhr | Schwimmhalle Seestraße | Anmeldung
Montag 18 – 19 Uhr | Schwimmhalle Seestraße | Anmeldung
Mittwoch 16 – 17 Uhr | Schwimmhalle Märkisches Viertel | Anmeldung
Mittwoch 17 – 18 Uhr | Schwimmhalle Märkisches Viertel | Anmeldung
Donnerstag 17 – 18 Uhr | Schwimmhalle Seestraße | Anmeldung
Freitag 16 – 17 Uhr | Schwimmhalle Märkisches Viertel | Anmeldung
Freitag 16 – 17 Uhr | Schwimmhalle Märkisches Viertel | Anmeldung Bahn 2

Im Folgenden noch der Fragenkatalog der BBB (Berliner Bäder Betriebe), der alle Fragen zu aktuell geltenden Hygieneregeln beantwortet.
Generell gilt: Die Vereine müssen die Einhaltung der jeweils geltenden Hygieneschutzmaßnahmen eigenständig sichern und sich selbstständig darüber informieren.

  1. Welches Hygienekonzept gilt für die Zeit ab dem 09.08.2021?
    Antwort:  bislang gelten bei den BBB die Vorgaben, gem. Hallensaison 20/21.
  2. Gibt es neue Herausforderungen oder Bedingungen an das Hygienekonzept?
    Antwort: Nein, s.o. 
  3. Gibt es wieder die Vorgabe ein Hygienekonzept durch die Vereine vorzuhalten?
    Antwort: Ja, die Vereine müssen, wie bekannt, jeweils ein individuelles Konzept für Veranstaltungen bzw. für das Training erstellen und auf Verlangen vorweisen. Das Hygienekonzept muss sich an den bekannten Vorgabe der jeweiligen Fachverbände und die aktuelle Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin ausrichten.
  4. Wie viele Kinder dürfen zeitgleich auf einer Bahn  und im Lehrschwimmbecken trainieren?
    Antwort: Bahn 6 – 8 Kinder, im Lehrschwimmbecken maximal 10 Kinder, die maximale Gruppengröße gem. Auslastung der gleichzeitig genutzten Wasserflächen.  
  5. Ist für die Eröffnung nach den Sommerferien geplant, die Teilnehmeranzahl im Therapiebecken der SSE ebenfalls zu erhöhen?  
    Antwort: Nein 
  6. Ist weiterhin für Kinder und Trainer das Tragen des Mund-Nasen-Schutz erforderlich (FFP 2-Maske oder medizinische Maske)?  
    Antwort: Ja, die Trainierenden bis zum Beckenrand, die Trainerinnen und Trainer für die gesamte Trainingszeit,  gem. Hygienekonzept.
  7. Duschen/Föne/Umkleideschränke stehen weiterhin nicht zur Verfügung?
    Antwort: die Duschen/Umkleide können, unter Einhaltung der Abstandregelung, genutzt werden.  Die Nutzung der Föne sind individuell im Bad zu erfragen.
  8. Müssen die Vereine Einlasskontrollen organisieren und Anwesenheitslisten führen?
    Antwort: Ja, Regelung und Durchführung wie bislang.
  9. Anwesenheitsdokumentation per Luca-App? 
    Antwort: Nein, bislang nicht möglich. 
  10. Dürfen unsere Mitglieder nur am Training teilnehmen, wenn sie die 3 „G“ ( genesen, getestet oder geimpft) erfüllen?
    Antwort: Ja – Empfehlung der BBB : generell vor dem Training/Wettkampf testen.
  11. Ist die Testpflicht, zur Teilnahme am Vereinstraining, weiterhin notwendig ?
    Antwort: Ja, die generelle Testpflicht entfällt nicht. Die Testung für Schulkinder und Jugendliche besteht analog des Schulunterrichts. Kinder und Jugendliche, die positiv auf das Virus getestet worden sind, dürfen nicht am Training teilnehmen. Der Verein hat die jeweilige Sorgfaltspflicht, auch die Testung, sicherzustellen.
  12. Welche Ausnahmen von der Vorgabe sich testen zu lassen, gibt es?
    Antwort: Geimpfte und Genesene können, nach Vorlage entsprechender Nachweise, sämtliche Angebote wahrnehmen, welche ansonsten an die Vorlage eines negativen Tests gebunden sind, d.h. diese Personengruppe müssen sich nicht regelmäßig testen, dies wird jedoch empfohlen. 
  13. Muss es auch in dieser Saison einen Hygienebeauftragten des Verein geben?
    Antwort: Ja, dieser ist durch den Verein zu dokumentieren und ist für die Einhaltung des individuellen Hygieneplans und für die weiteren Schutzmaßnahmen verantwortlich. Er ist der erste Ansprechpartner des Vereins, zur Einhaltung der Covid-19 Schutzmaßnahmen. 

Wir freuen uns auf euch und nun ran an die Anmeldung.

Mit sportlichem Gruß
Angi
Fachwartin Schwimmen